Neuigkeiten zum Markenrecht in Sachen „EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“ .
27.April 2021
Wir erhieltendiese Nachricht von unserem Kollegen Jean-Michel Gurret in Frankreich. Er hat die geplante EFT-Marke beim Europäischen Markenamt angefochten, das den Antrag zurückgenommen hat.
Das bedeutet, dass EFT-Praktizierende in Europa weiterhin die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Techniques” verwenden können, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen.
Unser Dank gilt Jean-Michel Gurret und seinen Kollegen, die diese Aktion initiiert haben.
Siehe unten.
Jean-Michel Gurret, Institut Français de Psychologie Emotionnelle et Cognitie Formations (IFPEC Formations) und dem Institut Français de Psychologie Energétique Clinique (IFPEC) hat folgendes erreicht:
“in zwei bemerkenswerten Entscheidungen, die im Laufe des Jahres 2020 inmitten der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, hat die Europäische Markenagentur zu Recht entschieden, dass die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Technique” markenrechtlich nicht angreifbar sind.
In den zwei Verfahren hat die zweite Beschwerdekammer der EUIPO (europäisches Patentamt in Alicante) u.a. festgestellt und entschieden, dass die Begriffe „EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“ einen beschreibenden Charakter haben und somit nicht dem Markenrecht unterstellt werden können. Dies haben die Inhaberin der Marke Emotional Freedom Techniques – EFT und ihr deutscher Vertreter gerade erfahren. Sie hatten diese beiden Marken tatsächlich registriert, um sie sich anzueignen und sie an andere Fachleute auf diesem Gebiet zu verkaufen. Mehrere EFT-Fachleute in Frankreich, im deutschsprachigen Europa und in den Vereinigten Staaten wurden mit rechtlichen Schritten wegen missbräuchlicher und unberechtigter Verwendung dieser beiden Marken bedroht.
Weit davon entfernt, diesem Druck nachzugeben, beschloss einer von ihnen, den Stier bei den Hörnern zu packen und beantragte die Löschung dieser Marken beim Europäischen Markenamt in Alicante, Spanien. Zweimal vertraten die Löschungsabteilung und dann das interne Gericht dieser Organisation die Ansicht, dass die Marken “EFT” und “Emotional Freedom Technique” nicht schutzfähig seien und dass die Praktiker von ihrer freien Verwendung im Rahmen ihrer Energie-Wellness-Techniken profitieren sollten.
Diese beiden Entscheidungen vom 24. Februar und 21. Juli 2020 in den Rechtssachen R 392/2019-2 und R 393/2019-2 erinnern deutlich und zutreffend daran, dass technische Begriffe oder Begriffe, die die Techniken beschreiben, auf die sie sich beziehen, nicht von jedermann angeeignet werden können, sondern der freien Verwendung jedes Einzelnen überlassen werden müssen.
Die geltenden Vorschriften in diesem Bereich verbieten es nämlich, Begriffe oder Abkürzungen, die nur die Tätigkeiten beschreiben, die sie bezeichnen, oder die im Sprachgebrauch der interessierten Kreise als normale und übliche Bezeichnung der genannten Tätigkeiten übergegangen sind, als Marke zu schützen, d.h. ein Monopol auf die Verwendung eines Zeichens zu geben. Hier liegt in der Tat das Problem für diese beiden Marken. Die Technik des EFT oder Klopfens geht auf die 1980er Jahre zurück, als Roger Callahan fast zufällig die Vorteile der emotionalen Befreiung durch die Stimulation bestimmter Punkte auf den Akupunkturmeridianen entdeckte. Damit ebnete er den Weg für das, was 15 Jahre später zu EFT oder “Emotional Freedom Techniques” werden sollte.
Beide Versuche, sich diese Begriffe anzueignen, die zur gängigen Bezeichnung für die entsprechenden Techniken geworden sind, wurden sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa energisch sanktioniert. Das bedeutet, dass diese Begriffe heute gerne von jedem frei verwendet werden können, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen.
Es bedeutet auch, dass andere Marken, die fälschlicherweise von den Ämtern für gewerblichen Rechtsschutz registriert wurden, in dem Sinne immun geworden sind, dass sie ihre Fähigkeit verloren haben, Personen, die ihre freie Verwendung durch Dritte verhindern wollen, Schaden zuzufügen. Wir denken dabei an alle Marken, die die Begriffe EFT mit einem Pseudoqualifizierer enthalten, der sie angeblich unterscheidbar machen soll, wie z. B. “Praktiker”, “Klinik”, “Klopfen”, “optimal” oder “offiziell”. In der Praxis kommt es vor, dass die für die Eintragung von Marken zuständigen Behörden aus verschiedenen Gründen Zeichen, die es nicht verdienen, als Marken geschützt zu werden, durch das Eintragungsnetz schlüpfen lassen, diese Zeichen aber dann gelöscht werden können. Die beiden Beispiele “EFT” und “Emotional Freedom Techniques” sollen uns daran erinnern, dass man auf nichts ein Monopol beanspruchen kann. Und das ist ein Glücksfall.
Wenn es eine Moral gibt, die man aus dieser Geschichte ziehen kann, dann ist es einmal mehr die, dass man durch Nichtstun nichts gewinnt. Und vor allem, dass die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Technique” endlich befreit und frei von jeglichen Eigentumsrechten sind.”
Jean-Michel Gurret
IFPEC FORMATIONS
Tél : 09 71 00 58 99
Diese Entscheidungen führen nun dazu, dass die Begriffe
„EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“
in der EU nicht mehr markenrechtlich geschützt sind und somit ohne Gefahr einer Abmahnung frei genutzt werden können.
Etwas anderes gilt für die Schweiz, dort besteht der Markenrechtsschutz auch weiterhin.
Gerichtsurteile darüber sind unseren Mitgliedern vorbehalten.
Original von Jean Michel Gurret:
The applicable regulations in this field forbid in fact to protect as a trademark, that is to say to give a monopoly of use of a sign, to terms or acronyms that only describe the activities they designate or that have passed in the language of the interested circles as the normal and usual designation of the said activities. This is indeed where the problem lies for these two brands. The technique of EFT or tapping dates back to the 1980’s when Roger Callahan discovered, almost by accident, the benefits of emotional release by stimulating certain points on acupuncture meridians. He thus paved the way for what would become EFT or “Emotional Freedom Techniques” 15 years later.
Both of these attempts to misappropriate terms that have become the common designation for the techniques that correspond to them have been vigorously sanctioned in both the United States and Europe. This means that today these terms can be freely used by anyone without fear of legal action.