Ethische und legale Prinzipien in EFT(C) /Klopfakupressur

von Kerstin Warkentin

Mit diesen Vorschlägen möchte ich Hinweise geben, um Risiken vorzubeugen, wie zum Beispiel

Abmahnungen oder gesetzliche Verletzungen des deutschen Rechts, wenn EFT(C)/KlopfakupressurAnwender/innen

ihr Angebot über Webseiten, Flyer und Anzeigen bewerben.

Meine Absicht ist es, die Basiskenntnisse zu erweitern, um auf der höchsten ethischen Ebene mit Klienten zu arbeiten, die möglich ist und gesetzliche Richtlinien einzuhalten.

Methoden aus der Energiepsychologie sind noch im Stadium der Experimente, des Versuch und Irrtum, und ist weder von von gesetzlicher Seite akzeptiert, noch von medizinischen und therapeutischen Einrichtungen.

Anwender sollten darauf achten, mit welchen Worten sie EFT(C)/Klopfakupressur und Energiepsychologie auf ihrer Webseite anbieten, insbesondere wenn sie weder Therapeut noch Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie oder Arzt sind.

Ob wir es wollen oder nicht, wir müssen uns an die Gesetze halten, ansonsten riskieren wir Abmahnungen oder strafrechtliche Anordnungen.

Mit den Richtlinien der Gesetze im Einklang zu sein, ist die beste Vorbeugung um sich selbst und Klienten zu schützen.

Offen zu sein für die gesetzlichen Richtlinien ist ein Weg für Klarheit, Authenzität, Integrität und Respekt.

Berufsbezeichnung

Es ist gesetzlich geregelt welcher Titel benutzt werden darf und ebenso gibt es das Markenschutzrecht.

Es darf auf gar keinen Fall der Eindruck erweckt werden, dass ein medizinischer oder

therapeutischer Abschluss vorliegt, wenn dem nicht so ist.

Nennung folgender Wörter bedürfen einer gesetzlichen Anerkennung:

– Psychologisch

– Psychologe

– Psychotherapeut

Die Begriffe Coach, Berater, Lebensberater und ebenso psychologischer Berater, psychologischer Coach, sind gesetzlich nicht geschützt.

Berufsbezeichnungz.B.:

Klopfakupressur/EFT Anwender nach Verband für Klopfakupressur e.V.

Klopfakupressur Practitioner nach Verband für Klopfakupressur e.V.

Klopfakupressur Trainer nach Verband für Klopfakupressur e.V.

Klopfakupressur Therapeut nach Verband für Klopfakupressur e.V.

Klopfakupressur Coach nach Verband für Klopfakupressur e.V.

Klopfakupressur Berater nach Verband für Klopfakupressur e.V.

 

Heilmittelwerbegesetz

Jede Abkürzung, jede englische Formulierung, muss in deutscher Sprache erläutert werden.

Falsch:

Name……………..

Adresse/Tel/Email/Internet…………………

  • EFT(C)
  • Klopfakupressur
  • Energiepsychologie
  • Behandlung von Allergien
  • Heilen von Traumatas
  • Ängste
  • EFT(C)/Klopfakupressur ist die Beste/Schnellste/Effektivste Methode)

Richtig:

Name …………..

Adresse/Tel/Email/Internet……………

  • EFT(C) (Emotional Freedom Technique = Technik zur emotionalen Freiheit), Klopfakupressur, Klopftechnik, Entspannungstechnik durch leichtes klopfen auf Punkten auf dem Gesicht und Körper

Beschreibung des Angebots

Beispiele für grenzwertige und unethische Aussagen:

EFT(C) /Klopfakupressur ist die erfolgreichste Gesundheitsentwicklung in den letzten

100 Jahren und

ist anzuwenden auf jedes emotionale und physische Thema inklusive:

Trauma, Missbrauch, Angst und Panik, PTSD, Ängste, Phobien,

Depressionen, Zwangsstörungen, Allergien, ADD/ADHS, Aggressionen,

Schmerzen aller Art oder Atemstörungen.”

Diese revolutionäre neue Methode kann Depressionen heilen, PTSD und

andere psychologische und physische Probleme. Mit dieser Methode werden

diese Themen schneller und dauerhaft gelöst.”

EFT(C) /Klopfakupressur ist eine sanfte, schnelle und bewährte Methode, um schnell und

dauerhafte Befreiung von Trauma, Ängsten, Depressionen und

vielen physischen Symptomen wie Kopfschmerzen, zu erreichen”

EFT(C) /Klopfakupressur heilt ihre Ängste”

 

Beispiele, durch Umformulierung gesetzliche Risiken vermindern

Mein Angebot ist ganzheitlich und integriert viele konventionelle Behandlungsmethoden

mit fortschrittlichen energiepsychologischen Ansätzen. (Energiepsychologie muss erklärt werden)

Ich höre zu, um die wirklichen Sorgen meiner Klienten zu verstehen, dann biete

ich energiepsychologische Methoden an, um ihr persönlichen Empfinden zu

verbessern, ebenso wie Beziehungen und berufliches Weiterkommen.

Klienten berichten, dass sie dabei folgendes gelernt haben:

  • neue Wege um sich selbst zu verstehen
  • Fähigkeiten entwickeln um ruhiger und ausgeglichen zu sein,
  • die zwischenmenschliche Kommunikation ist besser und effektiver, als jemals zuvor”

i EFT(C) /Klopfakupressur st eine sich in der Entwicklung befindenden, auf Energie basierender Technik.

In meiner Arbeit mit Klienten wird berichtet, wie sich negative Emotionen in

das Gefühl verändern von optimistisch und vital”

Ich habe lange Jahre mit Gewichtsproblemen gekämpft, aber nachdem ich EFT(C) /Klopfakupressur nutze, fühle ich mich grossartig und Menschen gratulieren mir zu meinem Aussehen.”

 

Disclaimer

Auf jeder Webseite, auf jeder Werbung muss der Disclaimer stehen, zum Beispiel:

EFT(C) /Klopfakupressur ersetzt auf gar keinen Fall den Arzt, Heilpraktiker, Therapeuten oder Medikamente“

 

Datenschutz

Auf jeder Webseite muss ebenfalls ein Menüpunkt Datenschutz sein

Hier gibt es automatische Generatoren für Datenschutz und Disclaimer

http://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html

 

Abschluss

Dies ist ein Leitfaden, den jeder für sich nutzen kann, um sicher zu sein, wie die

Werbung mit EFT(C) /Klopfakupressur auf einer Webseite unter anderen sein sollte.

Die ethische Art und Weise des Verhaltens gegenüber Klienten und ebenso die

Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien zu befolgen, sollte ein Leitfaden sein.

 

Markenschutz

  • Neuigkeiten zum Markenrecht in Sachen „EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“ .

    Jean-Michel Gurret, Institut Français de Psychologie Emotionnelle et Cognitie Formations (IFPEC Formations) und dem Institut Français de Psychologie Energétique Clinique (IFPEC) hat folgendes erreicht:

    “in zwei bemerkenswerten Entscheidungen, die im Laufe des Jahres 2020 inmitten der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, hat die Europäische Markenagentur zu Recht entschieden, dass die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Technique” markenrechtlich nicht angreifbar sind.
    In den zwei Verfahren hat die zweite Beschwerdekammer der EUIPO (europäisches Patentamt in Alicante) u.a. festgestellt und entschieden, dass die Begriffe „EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“ einen beschreibenden Charakter haben und somit nicht dem Markenrecht unterstellt werden können. Die Entscheidungen R 392/2019-2 und R 393/2019-2 findet Ihr im Anhang
    Dies haben die Inhaberin der Marke Emotional Freedom Techniques – EFT und ihr deutscher Vertreter gerade erfahren. Sie hatten diese beiden Marken tatsächlich registriert, um sie sich anzueignen und sie an andere Fachleute auf diesem Gebiet zu verkaufen. Mehrere EFT-Fachleute in Frankreich, im deutschsprachigen Europa und in den Vereinigten Staaten wurden mit rechtlichen Schritten wegen missbräuchlicher und unberechtigter Verwendung dieser beiden Marken bedroht.

    Weit davon entfernt, diesem Druck nachzugeben, beschloss einer von ihnen, den Stier bei den Hörnern zu packen und beantragte die Löschung dieser Marken beim Europäischen Markenamt in Alicante, Spanien. Zweimal vertraten die Löschungsabteilung und dann das interne Gericht dieser Organisation die Ansicht, dass die Marken “EFT” und “Emotional Freedom Technique” nicht schutzfähig seien und dass die Praktiker von ihrer freien Verwendung im Rahmen ihrer Energie-Wellness-Techniken profitieren sollten.

    Diese beiden Entscheidungen vom 24. Februar und 21. Juli 2020 in den Rechtssachen R 392/2019-2 und R 393/2019-2 erinnern deutlich und zutreffend daran, dass technische Begriffe oder Begriffe, die die Techniken beschreiben, auf die sie sich beziehen, nicht von jedermann angeeignet werden können, sondern der freien Verwendung jedes Einzelnen überlassen werden müssen.

    Die geltenden Vorschriften in diesem Bereich verbieten es nämlich, Begriffe oder Abkürzungen, die nur die Tätigkeiten beschreiben, die sie bezeichnen, oder die im Sprachgebrauch der interessierten Kreise als normale und übliche Bezeichnung der genannten Tätigkeiten übergegangen sind, als Marke zu schützen, d.h. ein Monopol auf die Verwendung eines Zeichens zu geben. Hier liegt in der Tat das Problem für diese beiden Marken. Die Technik des EFT oder Klopfens geht auf die 1980er Jahre zurück, als Roger Callahan fast zufällig die Vorteile der emotionalen Befreiung durch die Stimulation bestimmter Punkte auf den Akupunkturmeridianen entdeckte. Damit ebnete er den Weg für das, was 15 Jahre später zu EFT oder “Emotional Freedom Techniques” werden sollte.

    Beide Versuche, sich diese Begriffe anzueignen, die zur gängigen Bezeichnung für die entsprechenden Techniken geworden sind, wurden sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa energisch sanktioniert. Das bedeutet, dass diese Begriffe heute gerne von jedem frei verwendet werden können, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen.

    Es bedeutet auch, dass andere Marken, die fälschlicherweise von den Ämtern für gewerblichen Rechtsschutz registriert wurden, in dem Sinne immun geworden sind, dass sie ihre Fähigkeit verloren haben, Personen, die ihre freie Verwendung durch Dritte verhindern wollen, Schaden zuzufügen. Wir denken dabei an alle Marken, die die Begriffe EFT mit einem Pseudoqualifizierer enthalten, der sie angeblich unterscheidbar machen soll, wie z. B. “Praktiker”, “Klinik”, “Klopfen”, “optimal” oder “offiziell”. In der Praxis kommt es vor, dass die für die Eintragung von Marken zuständigen Behörden aus verschiedenen Gründen Zeichen, die es nicht verdienen, als Marken geschützt zu werden, durch das Eintragungsnetz schlüpfen lassen, diese Zeichen aber dann gelöscht werden können. Die beiden Beispiele “EFT” und “Emotional Freedom Techniques” sollen uns daran erinnern, dass man auf nichts ein Monopol beanspruchen kann. Und das ist ein Glücksfall.

    Wenn es eine Moral gibt, die man aus dieser Geschichte ziehen kann, dann ist es einmal mehr die, dass man durch Nichtstun nichts gewinnt. Und vor allem, dass die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Technique” endlich befreit und frei von jeglichen Eigentumsrechten sind.”


    Jean-Michel Gurret

    IFPEC FORMATIONS

    Tél : 09 71 00 58 99

    https://ifpec.org/

    Diese Entscheidungen führen nun dazu, dass die Begriffe

    EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“

    in der EU nicht mehr markenrechtlich geschützt sind und somit ohne Gefahr einer Abmahnung frei genutzt werden können.



    Etwas anderes gilt für die Schweiz, dort besteht der Markenrechtsschutz auch weiterhin.

*EFT(C) /Klopfakupressur = Emotinal Freedom Techniques, Begründer Gary Craig

Ich hoffe, es hat Klarheit gebracht.

Herzlichen Gruss Kerstin Warkentin

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