Neuigkeiten zum Markenrecht in Sachen „EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“ .

27.April 2021

Wir erhieltendiese Nachricht von unserem Kollegen Jean-Michel Gurret in Frankreich. Er hat die geplante EFT-Marke beim Europäischen Markenamt angefochten, das den Antrag zurückgenommen hat.

Das bedeutet, dass EFT-Praktizierende in Europa weiterhin die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Techniques” verwenden können, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen.

Unser Dank gilt Jean-Michel Gurret und seinen Kollegen, die diese Aktion initiiert haben.

Siehe unten.

Jean-Michel Gurret, Institut Français de Psychologie Emotionnelle et Cognitie Formations (IFPEC Formations) und dem Institut Français de Psychologie Energétique Clinique (IFPEC) hat folgendes erreicht:

“in zwei bemerkenswerten Entscheidungen, die im Laufe des Jahres 2020 inmitten der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, hat die Europäische Markenagentur zu Recht entschieden, dass die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Technique” markenrechtlich nicht angreifbar sind.
In den zwei Verfahren hat die zweite Beschwerdekammer der EUIPO (europäisches Patentamt in Alicante) u.a. festgestellt und entschieden, dass die Begriffe „EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“ einen beschreibenden Charakter haben und somit nicht dem Markenrecht unterstellt werden können.
Dies haben die Inhaberin der Marke Emotional Freedom Techniques – EFT und ihr deutscher Vertreter gerade erfahren. Sie hatten diese beiden Marken tatsächlich registriert, um sie sich anzueignen und sie an andere Fachleute auf diesem Gebiet zu verkaufen. Mehrere EFT-Fachleute in Frankreich, im deutschsprachigen Europa und in den Vereinigten Staaten wurden mit rechtlichen Schritten wegen missbräuchlicher und unberechtigter Verwendung dieser beiden Marken bedroht.

Weit davon entfernt, diesem Druck nachzugeben, beschloss einer von ihnen, den Stier bei den Hörnern zu packen und beantragte die Löschung dieser Marken beim Europäischen Markenamt in Alicante, Spanien. Zweimal vertraten die Löschungsabteilung und dann das interne Gericht dieser Organisation die Ansicht, dass die Marken “EFT” und “Emotional Freedom Technique” nicht schutzfähig seien und dass die Praktiker von ihrer freien Verwendung im Rahmen ihrer Energie-Wellness-Techniken profitieren sollten.

Diese beiden Entscheidungen vom 24. Februar und 21. Juli 2020 in den Rechtssachen R 392/2019-2 und R 393/2019-2 erinnern deutlich und zutreffend daran, dass technische Begriffe oder Begriffe, die die Techniken beschreiben, auf die sie sich beziehen, nicht von jedermann angeeignet werden können, sondern der freien Verwendung jedes Einzelnen überlassen werden müssen.

Die geltenden Vorschriften in diesem Bereich verbieten es nämlich, Begriffe oder Abkürzungen, die nur die Tätigkeiten beschreiben, die sie bezeichnen, oder die im Sprachgebrauch der interessierten Kreise als normale und übliche Bezeichnung der genannten Tätigkeiten übergegangen sind, als Marke zu schützen, d.h. ein Monopol auf die Verwendung eines Zeichens zu geben. Hier liegt in der Tat das Problem für diese beiden Marken. Die Technik des EFT oder Klopfens geht auf die 1980er Jahre zurück, als Roger Callahan fast zufällig die Vorteile der emotionalen Befreiung durch die Stimulation bestimmter Punkte auf den Akupunkturmeridianen entdeckte. Damit ebnete er den Weg für das, was 15 Jahre später zu EFT oder “Emotional Freedom Techniques” werden sollte.

Beide Versuche, sich diese Begriffe anzueignen, die zur gängigen Bezeichnung für die entsprechenden Techniken geworden sind, wurden sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa energisch sanktioniert. Das bedeutet, dass diese Begriffe heute gerne von jedem frei verwendet werden können, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen.

Es bedeutet auch, dass andere Marken, die fälschlicherweise von den Ämtern für gewerblichen Rechtsschutz registriert wurden, in dem Sinne immun geworden sind, dass sie ihre Fähigkeit verloren haben, Personen, die ihre freie Verwendung durch Dritte verhindern wollen, Schaden zuzufügen. Wir denken dabei an alle Marken, die die Begriffe EFT mit einem Pseudoqualifizierer enthalten, der sie angeblich unterscheidbar machen soll, wie z. B. “Praktiker”, “Klinik”, “Klopfen”, “optimal” oder “offiziell”. In der Praxis kommt es vor, dass die für die Eintragung von Marken zuständigen Behörden aus verschiedenen Gründen Zeichen, die es nicht verdienen, als Marken geschützt zu werden, durch das Eintragungsnetz schlüpfen lassen, diese Zeichen aber dann gelöscht werden können. Die beiden Beispiele “EFT” und “Emotional Freedom Techniques” sollen uns daran erinnern, dass man auf nichts ein Monopol beanspruchen kann. Und das ist ein Glücksfall.

Wenn es eine Moral gibt, die man aus dieser Geschichte ziehen kann, dann ist es einmal mehr die, dass man durch Nichtstun nichts gewinnt. Und vor allem, dass die Begriffe “EFT” und “Emotional Freedom Technique” endlich befreit und frei von jeglichen Eigentumsrechten sind.”


Jean-Michel Gurret

IFPEC FORMATIONS

Tél : 09 71 00 58 99

https://ifpec.org/

Diese Entscheidungen führen nun dazu, dass die Begriffe

EFT“ und „Emotional Freedom Techniques“

in der EU nicht mehr markenrechtlich geschützt sind und somit ohne Gefahr einer Abmahnung frei genutzt werden können.

Etwas anderes gilt für die Schweiz, dort besteht der Markenrechtsschutz auch weiterhin.

Gerichtsurteile darüber sind unseren Mitgliedern vorbehalten.

 

Original von Jean Michel Gurret:

“The owner of the trademark Emotional Freedom Techniques – EFT and its German representative have just experienced this. They had indeed registered these two trademarks in order to appropriate them and sell them to other professionals in the field. Several EFT professionals in France, German-speaking Europe and the United States were threatened with legal action for abusive and unauthorized use of these two trademarks.
Far from yielding to these pressures, one of them decided to take the bull by the horns, and requested the cancellation of these trademarks at the European Trademark Office located in Alicante, Spain. On two occasions, the cancellation division and then the internal court of this organization considered that the trademarks “EFT” and “Emotional Freedom Technique” were not eligible for protection and that practitioners should benefit from their free use in the context of their energy wellness techniques.
These two decisions of February 24 and July 21, 2020 in cases R 392/2019-2 and R 393/2019-2 clearly and appropriately recall that technical terms or terms describing the techniques to which they apply cannot be appropriated by anyone, but must instead be left to the free use of each individual.

The applicable regulations in this field forbid in fact to protect as a trademark, that is to say to give a monopoly of use of a sign, to terms or acronyms that only describe the activities they designate or that have passed in the language of the interested circles as the normal and usual designation of the said activities. This is indeed where the problem lies for these two brands. The technique of EFT or tapping dates back to the 1980’s when Roger Callahan discovered, almost by accident, the benefits of emotional release by stimulating certain points on acupuncture meridians. He thus paved the way for what would become EFT or “Emotional Freedom Techniques” 15 years later.

 
Both of these attempts to misappropriate terms that have become the common designation for the techniques that correspond to them have been vigorously sanctioned in both the United States and Europe. This means that today these terms can be freely used by anyone without fear of legal action.
It also means that other trademarks, registered by mistake by industrial property offices, have become immune in the sense that they have lost their capacity to cause harm to people who might want to prevent their free use by third parties. We are thinking of all trademarks that include the terms EFT with a pseudo-qualifier supposedly intended to make them distinctive such as “practitioner”, “clinic”, “tapping”, “optimal” or “official”. In practice, it happens that the authorities in charge of registering trademarks, for various reasons, let signs that do not deserve to be protected as trademarks slip through the registration net, but that these signs can then be subject to cancellation. The two examples of “EFT” and “Emotional Freedom Techniques” are there to remind us that one cannot ask for a monopoly on anything. And this is fortunate.
If there is a moral to be drawn from this story, it is once again that nothing is gained by doing nothing. And above all, that the terms “EFT” and “Emotional Freedom Technique” are finally liberated and free of any property rights.”

 

 

 

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